Elektronische Signatur endlich überflüssig
Nun ist es auch schon wieder einige Tage her, dass wir die Umstellung vollzogen haben, aber hier nochmal kurz zur Info: Seit dem 21.09.2011 ist eine elektronische Signatur von Rechnungen für die Vorlage beim Finanzamt gesetzlich nicht mehr notwendig. Wohlklingend formuliert:
“Rückwirkend zum 01.07.2011 wird neben der qualifizierten elektronischen Signatur und EDIFACT noch ein weiteres technisches Verfahren, das zum Vorsteuerabzug berechtigt, akzeptiert: Jegliche Innerbetriebliche Kontrollverfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Dienstleistung schaffen können.”
Die bisherige Praxis, die eine elektronische Archivierung der Rechnungen für einen Zeitraum von 10 Jahren vorsah, ist damit aufgehoben. Wie sagt man so schön: Gut, dass das vorbei ist. Mehr Informationen zum Thema gibt es hier.